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Gashahn mit dazugehörigem Rohrleitungssystem an einer Erdgastankstelle

Informationen Erdgasumstellung

Umstellung von L-Gas auf H-Gas

Einige Regionen Nord- und Westdeutschlands werden derzeit noch mit L-Gas versorgt. Dies stammt überwiegend aus den Niederlanden. Doch dabei handelt es sich um eine endliche Ressource und wird in absehbarer Zukunft aufgebraucht sein.

Daher hat die deutsche Gaswirtschaft in enger Abstimmung mit der staatlichen Bundesnetzagentur damit begonnen, Deutschland schrittweise auf H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen. Die Versorgung mit H-Gas aus anderen Regionen ist langfristig gesichert. Diesen Umstellungsprozess werden wir als Netzbetreiber für unsere Versorgungsregion umsetzen.

Was bei der Erdgasumstellung für Sie als Kundin oder Kunde der Gemeindewerke Steinhagen auf Sie zukommt, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst.

Und so läuft die Umstellung ab

Da das H-Gas einen höheren Energiegehalt und Brennwert besitzt, müssen alle Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie im Versorgungsgebiet an die neue Gasqualität angepasst werden. Nur so können die Gasgeräte wie zum Beispiel Heizungen, Gasherde und -thermen sicher weiterbetrieben werden. Dabei werden die Gasdüsen an allen Brennern der Gasgeräte ausgetauscht. Dafür haben wir speziell ausgebildete Fachfirmen beauftragt, die mindestens zweimal zu Ihnen nach Hause kommen müssen.

Erklärvideo zur Gasumstellung

Zunächst ermittelt ein von uns beauftragter Monteur, welche Geräte Sie zu Hause im Einsatz haben und erfasst den konkreten Umrüstungsbedarf. Damit stellen wir sicher, dass bei der Geräteanpassung alle notwendigen neuen Einbauteile und Werkzeuge vorhanden sind und die Umstellung reibungslos verläuft.

Der Monteur passt Ihre Geräte auf die energiereichere H-Gasqualität technisch an – beispielsweise wechselt er die Düsen und andere Einbauteile oder er stellt Ihren Brenner auf das neue H-Gas ein. Überwacht wird dies mit einer Abgasüberprüfung. Den konkreten Anpassungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichender Vorlaufzeit schriftlich mit.

Die Geräteerhebung und -anpassung wird durch unabhängige Stichproben kontrolliert: Deshalb vereinbaren wir bei zehn Prozent unserer Kunden und Kundinnen einen dritten Besuch. Die stichpunktartigen Qualitätskontrollen sind im technischen Regelwerk der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) vorgeschrieben. Auch diesen Termin kündigen wir im Voraus schriftlich an.

Wann geht’s los?

Da in Deutschland rund fünf Millionen weitere Haushalte, Betriebe sowie die Industrie auf H-Gas umgestellt werden, bedarf es für einen reibungslosen Ablauf einer genauen Planung. Aus diesem Grund stehen wir, die Gemeindewerke Steinhagen, im engen Austausch mit den Übertragungsnetzbetreibern, die mit der Bundesnetzagentur die Termine zur Erdgasumstellung in einem übergeordneten Netzentwicklungsplan festlegen. Aktuell ist die Erhebung der Geräte vom 06.01.2025 bis zum 31.07.2025 geplant. Der Umschalttermin, an dem Ihr Wohnort von L- auf H-Gas umgestellt wird ist der 30.06.2026. Die Geräteanpassung erfolgt je nach Gerät vor oder nach diesem Termin im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 30.09.2026.

Das müssen Sie tun

Für einen problemlosen Ablauf der Umstellung können Sie einen entscheidenden Beitrag leisten: Zum einen ist es wichtig, dass Sie zum vereinbarten Termin zu Hause sind und den Monteuren Zutritt zu Ihren Gasgeräten ermöglichen. Zum anderen sollten Sie im Vorfeld Ihre Gasgeräte auf Mängel testen. Denn werden im Rahmen der Umstellung erhebliche Mängel oder sogar Defekte an Ihrem Gasgerät oder in der Inneninstallation festgestellt, müssen Sie diese durch einen Installateur zunächst auf eigene Kosten beheben lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie unseren FAQ.

Kostenzuschüsse

In den meisten Fällen lässt sich Ihr Gasgerät problemlos auf das neue H-Gas umrüsten. Falls Sie dennoch bevorzugen, eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren zu lassen, besprechen Sie bitte das Thema mit Ihrem Installateur. Er kann Ihnen passende Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie für solche Geräte Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € gemäß § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Um einen Zuschuss gemäß § 19a Absatz 3 EnWG zu erhalten, muss das neue Gerät nach dem Erstinfoanschreiben installiert sein, jedoch vor dem Schalttermin.

Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden.

Es ist außerdem entscheidend, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Geräts unbedingt vor der geplanten Anpassung Ihres alten Gasgeräts erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgeräts schriftlich bestätigen.

Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung finden Sie hier hinterlegt:

Download Icon Antrag auf Kostenerstattung.pdf

Bitte senden Sie den unterzeichneten Antrag per Mail an mru@gs-werke.de.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann (Nichtanpassbarkeit des Altgeräts). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir während der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, dass es nicht anpassbar ist, werden wir Sie separat darüber informieren. In einem solchen Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines neuen Geräts kümmern. Unter bestimmten Umständen kann Ihnen beim Austausch eines Gasgeräts eine zusätzliche Kostenerstattung von bis zu 500 € gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung zustehen.

Bitte sprechen Sie uns in solchen Fällen an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über die weiteren Schritte zu beraten.

Voraussetzung:

Um eine Kostenerstattung gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) zu erhalten, muss es sich grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgeräts (berechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie zusätzlich folgende Ansprüche auf Kostenerstattung:

500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.

Es müssen weiterhin alle Voraussetzungen gemäß § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein. Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

Ein Formular für den Antrag auf Kostenerstattung finden Sie hier hinterlegt:

Download Icon Antrag auf Kostenerstattung.pdf

Bitte senden Sie den unterzeichneten Antrag per Mail an mru@gs-werke.de.

Bitte helfen Sie uns!

Indem Sie unserer beauftragten Fachfirma termingerecht Zugang zu allen gasbetriebenen Geräten gewähren, unterstützen Sie uns maßgeblich. Die Monteure können sich selbstverständlich entsprechend ausweisen.

Um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu Ihrem Zuhause haben, erhalten Sie zusammen mit dem Terminvorschlag einen Zutrittscode (PIN). Dieser wird nur Ihnen und uns mitgeteilt. Auf diese Weise schützen wir Sie vor unbefugtem Zugang. Bei Zweifeln sollten Sie immer kritisch bleiben und sich bei uns nach der Rechtmäßigkeit des Besuchs erkundigen.

Haben Sie noch offene Fragen?

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Wenn Sie weitere Anliegen haben, können Sie uns gerne persönlich kontaktieren:

Unsere Hotline erreichen Sie montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr: 05204 997-476.

Oder senden Sie uns eine Mail an mru@gs-werke.de.

Allgemeine Infos

In Deutschland werden zwei unterschiedliche Arten von Gas verwendet: L-Gas und H-Gas. Diese Varianten weisen Unterschiede in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt auf. Die Bezeichnung „L-“ steht für „low“ (niedrig), während „H-“ für „high“ (hoch) steht. Im Vergleich zu L-Gas weist H-Gas einen höheren Brennwert auf, der ungefähr bei 11,5 kWh/m³ im Gegensatz zu den etwa 10 kWh/m³ von L-Gas liegt.

Bisher wurden Erdgaskunden in Deutschland entweder mit L-Gas oder H-Gas beliefert. In den Versorgungsgebieten der Gemeindewerke Steinhagen GmbH wurde hauptsächlich L-Gas verwendet, das bisher vor allem aus den Niederlanden bezogen wurde. Da diese Quellen jedoch bald erschöpft sein werden, steht L-Gas zukünftig nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung. Eine Umstellung auf H-Gas ist daher unumgänglich. Die beiden Gasarten unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung und ihrem Brennwert, was verschiedene Anforderungen an Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen mit sich bringt. Diese müssen entsprechend angepasst werden, um die jeweilige Gasqualität zu berücksichtigen.

Das Projekt ist in mehrere Anpassungsabschnitte unterteilt. Die Erfassung der Gasgeräte im ersten Abschnitt soll beispielsweise im ersten Quartal 2025 erfolgen, gefolgt von der Anpassung und Umstellung auf H-Gas im Jahr 2026 mit anschließender Qualitätssicherung. Das gesamte Projekt ist Ende 2026 abgeschlossen.

Nein, das Netzgebiet der Gemeindewerke Steinhagen GmbH ist nicht die einzige Region, die von der Gasumstellung betroffen ist. Heute werden etwa 23 % aller deutschen Haushalte und Teile der regionalen Industrie mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Die Umstellung betrifft alle diese Haushalte und Industriebetriebe. Bis 2030 wird die Umstellung voraussichtlich etwa 4,5 Millionen Gaskunden deutschlandweit betreffen. Die Umstellung erfolgt nicht gleichzeitig für alle Netzgebiete, sondern wird nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise durchgeführt. L-Gas-Versorgungsgebiete sind hauptsächlich in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen von Sachsen-Anhalt zu finden.

Geräte

Die meisten Gasgeräte sind aus technischen Gründen speziell für die Gasart eingestellt, die sie verwenden. Dies gewährleistet einen sicheren und effizienten Betrieb. Wenn sich die Gasart ändert, muss auch das Gerät entsprechend angepasst werden. Andernfalls besteht die Gefahr von Beschädigungen oder Zerstörungen des Geräts sowie potenziellen Risiken für den Betriebsort oder den Betreiber. Es gibt zwar einige Geräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können, wie beispielsweise adaptive Gasthermen, die sich automatisch anpassen können. Diese sind jedoch die Ausnahme. Falls ein solches Gerät im Haushalt vorhanden ist, wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der notwendigen Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.

In den meisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte möglich. Die beauftragten Fachfirmen treffen diese Beurteilung anhand der geltenden technischen Vorschriften. Falls eine Anpassung nicht durchführbar ist, wird der Kunde separat informiert, und das weitere Vorgehen wird in Absprache mit ihm festgelegt. In der Regel tritt dies bei sehr alten Gasgeräten auf.

Nein, es ist nicht möglich. Wenn ein Betreiber sich weigert, Gasgeräte anpassen zu lassen, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den gesamten Gasanschluss zu sperren. Ein Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen kann Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Geräts bis hin zur Gefährdung des Betriebsorts oder des Betreibers verursachen.

Nach Abschluss der durchgeführten Erhebung wird dem Kunden eine Benachrichtigung über seine Geräte zugesandt. Im Falle, dass ein Geräteaustausch erforderlich ist, wird dieser vom Anlagenbetreiber selbst durchgeführt.

Kosten

Sofern das Gerät anpassungsfähig ist und keine Wartungsmängel aufweist, entstehen dem Kunden keine direkten Kosten. Die Kosten für die Erhebung, Anpassung und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen werden vom Netzbetreiber übernommen und später deutschlandweit auf alle Gaskunden umgelegt. Diese Kosten sind daher in den Netzentgelten enthalten.

Die Kosten für die Organisation und Durchführung der Umstellung werden vom örtlichen Netzbetreiber übernommen. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung von L- auf H-Gas werden gemäß den Bestimmungen des § 19a EnWG bundesweit auf alle betroffenen Gaskunden umgelegt.

Normalerweise bleibt der Energiebezug preislich stabil, da die Abrechnung pro Kilowattstunde erfolgt. Das „neue“ Gas hat einen höheren Brennwert, sodass mit weniger Volumen mehr Kilowattstunden geliefert werden. Dadurch werden weniger Kubikmeter auf dem Gaszähler angezeigt. Die Verbrauchsmengen, die in Kilowattstunden abgerechnet werden, werden sich daher nicht signifikant ändern.

Ablauf

Alle von der Gemeindewerke Steinhagen GmbH beauftragten Unternehmen sind mit entsprechenden Legitimationsnachweisen ausgestattet. Die Monteure können sich mit einem Lichtbildausweis der Gemeindewerke Steinhagen GmbH identifizieren. Zusätzlich erhalten Sie vor jedem Termin ein Terminankündigungsschreiben mit einem individuellen Zugangscode, der nur Ihnen und dem Monteur bekannt ist. Unsere Monteure werden sich unaufgefordert bei Ihnen ausweisen. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, bitten wir Sie dringend, unsere Hotline anzurufen, bevor Sie die Person in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 05204 997-476.

Wir informieren Sie vor Beginn der Erhebung oder Anpassung über den Zeitraum durch ein allgemeines Informationsschreiben. Darüber hinaus erhalten Sie rechtzeitig und unaufgefordert eine schriftliche Terminankündigung von uns.

Im Rahmen der Gasumstellung sind in der Regel zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur notwendig. Beim ersten Besuch wird eine Erhebung durchgeführt, bei der alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden, um ihre technischen Daten zu erfassen. Beim zweiten Besuch erfolgt die Anpassung der Geräte an die zukünftige Gasart. In einigen Fällen kann eine zusätzliche Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient dazu, alle durchgeführten Arbeiten zu überprüfen.

Ohne die Erhebung und technische Anpassung können Gasgeräte, die bisher mit L-Gas betrieben wurden, nicht sicher auf H-Gas umgestellt werden. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr von Explosionen oder Kohlenmonoxidvergiftungen. Falls bis zum geplanten Schalttermin Ihre Gasgeräte nicht angepasst werden konnten, müssen wir aus Sicherheitsgründen Ihren Gasanschluss sperren.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation, damit wir die Gasumstellung reibungslos durchführen können und Sie Ihre Gasgeräte auch zukünftig sicher betreiben können.

Die Erhebung umfasst die Erfassung aller relevanten Eigenschaften der Gasgeräte, um eine optimale Planung und Vorbereitung für die spätere Anpassung zu gewährleisten. Während der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise beeinträchtigt.

Die Erhebung eines einzelnen Geräts dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten.

Während der Anpassung werden die Geräte für die neue Gasart umgerüstet. Dies beinhaltet in den meisten Fällen den Austausch einer oder mehrerer Düsen im Gerät sowie die anschließende Einstellung des Brenners. Der Umfang der Anpassungsarbeiten variiert je nach Gerätetyp. Zum Beispiel hat die Art des Geräts einen Einfluss auf die Anzahl der zu ersetzenden Düsen und die einzustellenden Regelarmaturen.

In der Regel dauert die Anpassung eines Geräts weniger als eine Stunde. In einigen Ausnahmefällen kann die Anpassung je nach Gerätetyp jedoch etwas länger dauern.

Gesetzliche Vorgaben

In den kommenden Jahren wird die Erdgasversorgung im Netzgebiet der Gemeindewerke Steinhagen GmbH von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Um sicherzustellen, dass Ihre Gasgeräte nach der Umstellung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben werden können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt oder Betrieb erfassen (Erhebung). Anschließend erfolgt die technische Anpassung. Dies ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich. Daher bitten wir um Zugang zu Ihren Räumlichkeiten.

Ja, bitte! Unser Monteur benötigt unbedingt Zugang zu Ihrer Wohnung, um die Erhebung und Anpassung durchzuführen. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

„Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.“

Bei der Erfassung der Gerätedaten (Erhebung) werden verschiedene Informationen benötigt, darunter:

  • Angaben zum Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung und ähnliches
  • Fotos des Typenschilds sowie des Geräts selbst (zur Dokumentation der erfassten Daten)
  • Abgasmessungen im Teil- und Vollastbetrieb (zur Überprüfung der Geräteeinstellungen)

Optional können Sie uns auch Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, um Sie bei zeitkritischen Terminen (Anpassung) besser erreichen zu können (freiwillige Angaben).

Den Link zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, kurz Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), finden Sie hier: Link zur NDAV.

Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie unter: Link zur Kooperationsvereinbarung Gas.

Service

In solchen Fällen bitten wir Sie, sich mit uns über unsere Hotline in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 05204 997-476.

Kontakt Erdgasumstellung

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Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme an.
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